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   BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10   

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https://dejure.org/2011,10384
BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10 (https://dejure.org/2011,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2011 - 2 C 42.10 (https://dejure.org/2011,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 2 C 42.10 (https://dejure.org/2011,10384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SVG § 5 Abs. 5, § 11 Abs. 1, Abs. 7; BEEG § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6, § 2, § 3; BVG § 16
    Übergangsgebührnisse; Elterngeld; Anrechnung; Verschiebung; Aussetzung; Fälligkeit; Soldat auf Zeit; Wehrdienstzeit; Gesetzesvorbehalt; Versorgungskrankengeld

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SVG § 5 Abs. 5, § 11 Abs. 1, Abs. 7
    Anrechnung; Aussetzung; Elterngeld; Fälligkeit; Gesetzesvorbehalt; Soldat auf Zeit; Verschiebung; Versorgungskrankengeld; Wehrdienstzeit; Übergangsgebührnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 SVG, § 11 Abs 7 SVG, § 1a SVG, § 16 BVG, § 5 Abs 5 S 3 SVG
    Soldat auf Zeit; Übergangsgebührnisse und Bezug von Elterngeld

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer früheren Soldatin auf Aussetzung der Zahlung der Übergangsgebührnisse für den Zeitraum des Bezugs von Elterngeld aus § 11 SVG

  • rewis.io

    Soldat auf Zeit; Übergangsgebührnisse und Bezug von Elterngeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Soldat auf Zeit; Übergangsgebührnisse und Bezug von Elterngeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 11
    Anspruch einer früheren Soldatin auf Aussetzung der Zahlung der Übergangsgebührnisse für den Zeitraum des Bezugs von Elterngeld aus § 11 SVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1942
  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10
    Nach seiner Vorstellung soll die Fachausbildung grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an die Wehrdienstzeit bei weitgehender wirtschaftlicher Absicherung durch die Zahlung von Übergangsgebührnissen durchgeführt werden (Urteile vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 26.77 - BVerwGE 56, 343 = Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 2 S. 4, und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6, S. 15).

    In den jeweiligen Vorschriften sind grundsätzlich die einzelnen Ansprüche nach Grund und Höhe, insbesondere auch nach ihrer Dauer, in einer materiell differenzierten Weise festgelegt (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10, S. 15 f., und vom 25. Juni 1992, a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10
    In den jeweiligen Vorschriften sind grundsätzlich die einzelnen Ansprüche nach Grund und Höhe, insbesondere auch nach ihrer Dauer, in einer materiell differenzierten Weise festgelegt (Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10, S. 15 f., und vom 25. Juni 1992, a.a.O. S. 15).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 26.77

    Übergang in andere Fachausbildung - Soldat auf Zeit - Berufsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 42.10
    Nach seiner Vorstellung soll die Fachausbildung grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an die Wehrdienstzeit bei weitgehender wirtschaftlicher Absicherung durch die Zahlung von Übergangsgebührnissen durchgeführt werden (Urteile vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 26.77 - BVerwGE 56, 343 = Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 2 S. 4, und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6, S. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10339/21

    Dauer der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit; sog. Wiedereinsteller

    Dies ergibt sich - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Vorschriften des Besoldungs- und Versorgungsrechts nach ständiger Rechtsprechung einer erweiternden Auslegung über den eindeutigen Wortlaut und Zusammenhang hinaus oder einer analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 42/10 -, juris, Rn. 10) - aus einer Auslegung der Vorschrift nach deren Wortlaut (1.), Systematik (2.), Sinn und Zweck (3.) und Entstehungsgeschichte (4.).

    Diese Dienstverhältnisse werden in Satz 1 der Vorschrift konsequenterweise für die Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung einheitlich benannt, da Berufsförderung und Dienstzeitversorgung als der beruflichen Förderung dienend miteinander verknüpft und als Ganzes anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1978 - VI C 26.77 -, BVerwGE 56, 343 = juris, Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 42/10 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

    Nach seiner Vorstellung soll die Fachausbildung grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an die Wehrdienstzeit bei weitgehender wirtschaftlicher Absicherung durch die Zahlung von Übergangsgebührnissen durchgeführt werden (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 42.10 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 7 Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2014 - 5 LA 238/13

    Auslegung des verwendeten Rechtsbegriffs "ausländischer öffentlicher Dienst"

    Der Kläger kann demgegenüber nicht mit Erfolg unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1995 (- BVerwG 9 C 8.95 -, juris Rn 9) und 28. Juli 2011 (- BVerwG 2 C 42.10 -, juris Rn 10) geltend machen, dass die von dem Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NBeamtVG, die auch der Senat vorstehend ebenso wie das Verwaltungsgericht vorgenommen hat, die Grenzen einer zulässigen Gesetzesauslegung überschreitet.
  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 14 B 18.1924

    Kein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Verschiebungsantrag

    Während vor dem Inkrafttreten des § 11 Abs. 6 Satz 2 SVG 2011 Verschiebungen des Auszahlungszeitpunkts mangels entsprechender gesetzlicher Ermächtigung ausgeschlossen waren (BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 42.10 - FamRZ 2011, 1942), ermöglicht § 11 Abs. 6 Satz 2 Alt. 2 SVG 2011 der Verwaltung nur dann die Zahlung von Übergangsgebührnissen zu verschieben, wenn dadurch Nachteile für die Eingliederung vermieden werden können.
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 14 B 18.1924

    Streitwert bei Antrag auf Aufschiebung der Zahlung von Übergangsgebührnissen

    Es ist daher sachgerecht und entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zur Rechtslage in der Zeit vor Einführung des § 11 Abs. 6 Satz 2 SVG BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 42.10 - BeckRS 2011, 54247 Rn. 15 - insoweit nicht abgedruckt in juris und FamRZ 2011, 1942), das wirtschaftliche Interesse des Klägers im Sinne des § 52 Abs. 1 GKG mit der Gesamtsumme der ihm für diesen Zeitraum zustehenden Übergangsgebührnisse anzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2016 - 14 C 15.2798 - juris Rn. 4), so dass ein Rückgriff auf § 52 Abs. 2 GKG nicht in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 17.3.2016 a.a.O. Rn. 6).
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